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Dienstag, 9. Dezember 2008

Wieder was gelernt (Konditionen des High-Tech Gründerfonds)

Langsam gewinnt die Sache mit dem HTG an Klarheit. An dieser Stelle möchte ich mich beim Herr Lohrmann von der Hessen Agentur bedanken, der für die Aufklärung gesorgt hat.

  1. Ein Zweitinvestor ist nicht zwingend notwendig. Es muss ein Coach vorhanden sein, ob der Coach jedoch selbst investiert, ist es dem Coach und den Gründern überlassen.
  2. HTG spielt die Wandlungsoption nur dann aus, wenn die Gründer nicht in der Lage sind die Zinsen für den Nachrangdarlehen (welches für vier Jahre gestundet wird) zu begleichen.

Freitag, 28. November 2008

Konditionen des High-Tech Gründerfonds

Ich gebe zu, dass das nicht meine Materie ist, aber damit beschäftige ich mich in Moment und es ist eine Wissenslücke, die ich zu schließen (zumindest vom Grobverständnis her) versuche:

Die Konditionen des High-Tech Gründerfonds bei deren Beteiligungen wecken in mir höchste Vorsicht auf, denn das Fonds investiert nur im Doppelpack mit einem zweiten Investor (heißt das, das der zweite Investor nicht will, bzw. sich kein Investor gefunden hat, der das finanzielle Risiko tragen kann/will?) und mit einer Wandlungsoption, um die Verwässerung der HTG-Anteile bei späteren Finanzierungsrunden zu vermeiden, um wiederum HTG so lange wie möglich bei dem Investment zu halten. Das heißt doch, dass statt HTG die Anteile der Gründer stark verwässert werden?

Dies werde ich versuchen zu klären und irgendwann werde ich darüber berichten, ob ich es verstanden habe:)