Langsam gewinnt die Sache mit dem HTG an Klarheit. An dieser Stelle möchte ich mich beim Herr Lohrmann von der Hessen Agentur bedanken, der für die Aufklärung gesorgt hat.
- Ein Zweitinvestor ist nicht zwingend notwendig. Es muss ein Coach vorhanden sein, ob der Coach jedoch selbst investiert, ist es dem Coach und den Gründern überlassen.
- HTG spielt die Wandlungsoption nur dann aus, wenn die Gründer nicht in der Lage sind die Zinsen für den Nachrangdarlehen (welches für vier Jahre gestundet wird) zu begleichen.
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