Dienstag, 9. Dezember 2008

Wieder was gelernt (Konditionen des High-Tech Gründerfonds)

Langsam gewinnt die Sache mit dem HTG an Klarheit. An dieser Stelle möchte ich mich beim Herr Lohrmann von der Hessen Agentur bedanken, der für die Aufklärung gesorgt hat.

  1. Ein Zweitinvestor ist nicht zwingend notwendig. Es muss ein Coach vorhanden sein, ob der Coach jedoch selbst investiert, ist es dem Coach und den Gründern überlassen.
  2. HTG spielt die Wandlungsoption nur dann aus, wenn die Gründer nicht in der Lage sind die Zinsen für den Nachrangdarlehen (welches für vier Jahre gestundet wird) zu begleichen.

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